Wie beantrage ich Ambulant Betreutes Wohnen?

Informations- und Beratungsgespräche können Sie jederzeit direkt mit uns vereinbaren.

Kontakt aufnehmen können neben Ihnen als Betroffenem auch Lebenspartner, Familienangehörige, gesetzliche Betreuer, (Fach-)Ärzte, Fachkliniken, Wohnheime, Arbeitgeber und andere fachspezifische Einrichtungen.

Das Erstgespräch

In einem ersten gemeinsamen Gespräch informieren wir Sie gerne detailliert über das Wohnen mit ambulanter Begleitung, besprechen mögliche Ziele und alle Hilfeformen, die wir Ihnen bieten können. Wir klären mit Ihnen Ihre Vorstellungen und Wünsche und gleichen diese mit unseren Angeboten und Möglichkeiten ab. 

Bei der Prüfung der allgemeinen Zugangsvoraussetzungen klären wir auch, ob unter Umständen andere Leistungsträger (z.B. Kranken- oder Pflegekassen) vorrangig zuständig sein könnten.

Liegen die Zugangsvoraussetzungen vor und Sie entscheiden sich für unser Angebot, teilen wir dies dem Kostenträger (z.B. Bezirk Schwaben) zunächst formlos mit.

Weitere Schritte

Im nächsten Schritt wird gemeinsam mit Ihnen ein individueller Hilfeplan erarbeitet, der alle Ziele, Maßnahmen und den zeitlichen Umfang unseres Angebotes beinhaltet. Zusammen mit dem von Ihnen ausgefüllten Antrag und einer aussagekräftigen fachärztlichen Stellungnahme stellt dies die Grundlage für eine Kostenübernahme dar.

Die Unterlagen werden im Anschluss beim Kostenträger eingereicht und die Kostenübernahme für das Wohnen mit Ambulanter Begleitung wird beantragt. 

Die Entscheidung des Kostenträgers wird Ihnen dann schriftlich mitgeteilt. Sollte der Kostenträger noch Fragen zu Ihrem Antrag haben erhalten Sie darüber ebenfalls eine schriftliche Benachrichtigung.

Wir stehen Ihnen und den Menschen in Ihrem Umfeld bei allen Schritten der Antragsstellung bzw. bei der Beantragung der Kostenübernahme helfend und unterstützend zur Seite.

Jetzt Kontakt aufnehmen!