Wie wird das WMAB finanziert?
- Das Wohnen mit ambulanter Begleitung ist eine Leistung der „Eingliederungshilfe“ und kann beim zuständigen Kostenträger beantragt werden.
- Wir erbringen unsere Leistungen auch auf Grundlage des „Persönlichen Budgets“. Wir übernehmen dabei auf Wunsch auch die Budgetassistenz, d.h. die Koordination der einzelnen Hilfen und Dienste.
- Sie bestreiten die Kosten für das WMAB aus eigenen Mitteln.
- Ihr Arbeitgeber trägt die Kosten in Kooperation mit den Rehabilitationsträgern.
- Ein Rehabilitationsträger (Arbeitsagentur, Krankenversicherung, Rentenversicherung, Pflegekasse, Integrationsamt) trägt die Kosten.