Wie wird das WMAB finanziert?

  • Das Wohnen mit ambulanter Begleitung ist eine Leistung der „Eingliederungshilfe“ und kann beim zuständigen Kostenträger beantragt werden.
  • Wir erbringen unsere Leistungen auch auf Grundlage des „Persönlichen Budgets“. Wir übernehmen dabei auf Wunsch auch die Budgetassistenz, d.h. die Koordination der einzelnen Hilfen und Dienste.
  • Sie bestreiten die Kosten für das WMAB aus eigenen Mitteln.
  • Ihr Arbeitgeber trägt die Kosten in Kooperation mit den Rehabilitationsträgern.
  • Ein Rehabilitationsträger (Arbeitsagentur, Krankenversicherung, Rentenversicherung, Pflegekasse, Integrationsamt) trägt die Kosten.
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